Neuregelung zur CO₂-Abgabe für Heizungen:
Ab dem 1. Januar 2025 ist die CO₂-Abgabe für Heizsysteme in Deutschland in Kraft getreten. Diese Regelung ist Teil der Klimaschutzstrategie, um den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren. Besonders betroffen sind Eigentümer von Heizsystemen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen und älter als 20 Jahre sind. Diese Heizungen werden schrittweise mit einer CO₂-Abgabe belegt, die 2025 bei 25 Euro pro Tonne CO₂ startet und bis 2030 auf 55 Euro pro Tonne ansteigt.
Immobilienbesitzer haben Übergangsfristen, um ihre veralteten Heizsysteme durch klimafreundlichere Technologien wie Wärmepumpen oder Solarthermie zu ersetzen. Sollte ein Austausch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, können individuelle Ausnahmen von der CO₂-Abgabe gewährt werden. Zudem stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die den Umstieg auf umweltfreundliche Heizlösungen unterstützen.
Die Regelung zur CO₂-Abgabe ist bereits in Kraft, und Eigentümern wird dringend geraten, sich frühzeitig über die Anforderungen und Fördermöglichkeiten zu informieren, um eine kostspielige Nachrüstung zu vermeiden.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/co2-preis-kohle-abfallbrennstoffe-2061622