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Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Stand 2023 besagt, dass Öl- und Gaskessel, die 1993 oder früher eingebaut wurden, dieses Jahr ausgemustert und durch neue Modelle ersetzt werden müssen. Wer alte Heizungsanlagen rechtzeitig austauscht, kann von Förderungen profitieren, wer zu lange wartet, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte:

✔️Alte Öl- und Gasheizkessel müssen spätestens nach 30 Jahren durch ein moderneres Modell ersetzt werden.

✔️ Wie alt eine Heizung ist, lässt sich dem Typenschild am Heizkessel, alten Rechnungen, dem Protokoll des Schornsteinfegers oder dem Datenblatt der Heizung entnehmen.

✔️ Die hohen Kosten für den Austausch der Heizungsanlage lassen sich durch Förderungen reduzieren.

✔️ Ab dem 01.01.2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

✔️ Wer seiner Tauschpflicht nicht nachkommt, muss laut Gebäudeenergiegesetz mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 € rechnen. 

Welche Ausnahmen gibt es?

✔️ Von der Tauschpflicht ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel.

✔️Auch Eigentümer, die ihre Immobilie zum 01.02.2002 selbst bewohnt haben, müssen die Heizungen nicht tauschen.

✔️ Kann eine Immobilie weder mit Gas noch mit Fernwärme oder erneuerbaren Energien versorgt werden, ist sie ebenfalls von der Tauschpflicht ausgenommen.

Folgen:

Wenn früher die Lage entscheidend war, wird der energetische Stand einer Immobilie heutzutage immer wichtiger. Für Gebäude mit schlechteren Energieklassen gelingt heute der Verkauf nur mit einem erheblichen Preisabschlag.

Quellen: Sonnenkollektoren und Windkraftanlagen - de.depositphotos.com