Verzögerung beim Heizungsgesetz
„Gebäudeenergiegesetz vom Kopf auf die Füße gestellt.“
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und das Heizungsgesetz vorläufig gestoppt.
Der Antrag kam vom CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und verhindert somit eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause. Das Gesetz sieht im Grundsatz vor, dass ab dem kommenden Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden müssen.
Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) und Bauminister Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzesentwurf beschlossen. Jedoch wird jetzt darüber abschließend erst nach der Sommerpause beraten.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sieht das neue Heizungsgesetz ebenfalls kritisch und rät unter anderem vom Einbau neuer Gasheizungen ab. Der Hauptgrund sind die Kosten. Die derzeitige Unsicherheit, die durch die Debatte zum Heizungsgesetz entstanden ist, spielt dabei ebenfalls eine große Rolle, da viele durch den schnellen Kauf einer neuen Gasheizung in die Kostenfalle tappen. Sicher ist es, dass die Kosten für den CO2 –Ausstoß sich von Jahr zu Jahr erhöhen, bereits 2024 werden für eine Tonne CO2 35 Euro fällig. Deswegen warnt die Leiterin des Verbandes, Ramona Pop, vom Einbau einer neuen Gasheizung ab.