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Neues Heizungsgesetz nun doch beschlossen!

Am Freitag dem 08.09.2023 wurde trotz großer Debatten im Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (auch bekannt als Heizungsgesetz) verabschiedet. Dies sorgt weiterhin für Meinungsverschiedenheiten unter und in den Parteien.

Da bis 2045, laut Regierungsbeschluss gelebt und gewirtschaftet werden soll,  strebt das neue Gesetz, durch einen schrittweisen Austausch von Öl-und Gasheizungen, ein klimafreundlicheres Heizen in Deutschland an.

Doch das neue Gesetz soll zunächst einmal nur für Neubauobjekte gelten: Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden.

Das Gesetz soll jedoch an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden, welche bis spätestens 2028 angestrebt werden soll. Bis dahin gilt für Bestandsheizungen, dass sie künftig sowohl weiter betrieben als auch repariert werden dürfen.

Habeck (Grüne) sagte, dass das Gesetz Rechtssicherheit schaffen würde und Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen schützen würde.  Auch Dröge von der SPD sprach sich für das Gesetz aus:  Das Gesetz mache den Umstieg zum klimafreundlichen Heizen „zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar“.

Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 %. Dieser soll einkommensunabhängig für alle Haushalte sein.

Dorbrindt (Union) entgegnete den Aussagen jedoch: „Dieses Gesetz macht die Menschen arm“, hieß es. Dieses Gesetz sei „ der Gipfel der Respektlosigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, da die vorhergesehenen staatlichen Förderungen nicht ausreichen würden und nicht ausreichend über mögliche Änderungen des Gesetzes diskutiert wurden wäre. 

Nun  muss das Gesetz Ende September nur noch den Bundesrat passieren. Da dies nicht zustimmungspflichtig ist kann die Länderkammer kein Einspruch einlegen, jedoch kann sie das Gesetz blockieren.

(Quellen: Tagesschau & deutschlandfunk)